Zucht - vom Lechroaner

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Zucht


Zwischen koordinierter Zucht und reiner Vermehrung besteht ein großer Unterschied, der hauptsächlich im Verantwortungsbewusstsein des Züchters / Rüdenbesitzer liegt. Der BVWS hat Richtlinien die so genannte Zuchtordnung, die für alle Züchter und Rüdenbesitzer Gültigkeit haben. Im Gesundheitlichen Bereich ist eine enge Zusammenarbeit mit der Wissenschaft (Tierärzte, Wissenschaftler und Genetiker) wichtig, neutrale Personen mit den Untersuchungen und Prüfungen zu beauftragen, damit ein objektives  Urteil über den jeweiligen Hund gewährleistet ist.

Um Züchten zu können müssen noch einige Hürden genommen werden.
- Mindestalter bei Hündinnen 20 Monate, Höchstalter 7 Jahre vollendet
- Höchstalter bei Rüden 10 Jahre
- Registrierpapiere/Ahnentafel einer FCI-VK vorliegen
- Untersuchung auf Hüftgelenksdysplasie und Ellenbogendysplasie
- MDR-1 Test
- DNA-Nachweis
- Zuchtzulassungsprüfung
- Ausstellungen mit mindestens zwei Formwert Berichte aus der Zwischen - oder Offenen     Klasse mit einem V oder SG. Einer der Berichte muss auf einer Spezialausstellung des BVWS  erziehlt worden sein. Beide Berichte müssen von einem VDH-Richter verfasst worden sein.
- Schriftliche Prüfung
- Zuchtzulassung für zwei Jahre
- nach zwei Jahren Wiederholung der Zuchtprüfung

 
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